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10.2401 CH-UR

Artikel 20 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Rechte, Pflichten und Disziplinarmassnahmen

Organisation der Schule - Eltern, Schülerinnen und Schüler
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Artikel 20 Mittelschulverordnung · Rechte, Pflichten und Disziplinarmassnahmen

1. Die Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler und die Disziplinarmassnahmen richten sich nach dem Bildungsgesetz und sinngemäss nach der Schulverordnung (RB 10.1115).

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