10.2401
CH-UR
Artikel 16 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Lehrplan, Stundentafel und Stundenplan
Organisation der Schule - Schulbetrieb
Artikel 16 Mittelschulverordnung · Lehrplan, Stundentafel und Stundenplan
1. Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan und die Stundentafel für die 1. und 2. Klasse des Gymnasiums (Untergymnasium).
2. Der Mittelschulrat erlässt die übrigen Lehrpläne und Stundentafeln. Er berücksichtigt für das 3. Jahr der Sekundarstufe I die Interessen der Volksschule.
3. Die Schulleitung erstellt unter Mitsprache der Lehrerschaft die Stundenpläne und teilt den Lehrpersonen die Pensen zu.