10.2401
CH-UR
Artikel 14 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Absenzen
Organisation der Schule - Schuldauer
Artikel 14 Mittelschulverordnung · Absenzen
1. Als Absenz gilt die nicht voraussehbare beziehungsweise nicht bewilligte Abwesenheit von der Schule.
2. Die Schulleitung erlässt dazu Richtlinien.