Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2401 CH-UR

Artikel 13 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Unterrichtszeit

Organisation der Schule - Schuldauer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 Mittelschulverordnung · Unterrichtszeit

1. Die Unterrichtszeit gemäss Stundentafel ist in der Regel gleichmässig auf die Schulwochen zu verteilen.

2. Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf zwei schulfreie Halbtage oder einen ganzen schulfreien Werktag pro Woche.

← Artikel 12 Mittelschulverordnung Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Gegenstand und Zweck Artikel 14 Mittelschulverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →