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Artikel 12 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Schuljahr

Organisation der Schule - Schuldauer
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Artikel 12 Mittelschulverordnung · Schuljahr

1. Der Mittelschulrat bestimmt die Dauer des Schuljahres und der Ferien. Er beachtet dabei den erziehungsrätlichen Rahmenplan.

2. Das Schuljahr dauert mindestens 38 Schulwochen.

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