10.2205
CH-UR
Artikel 8 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Grundsatz
Berechnung des finanziellen Bedarfs
Artikel 8 Stipendienreglement · Grundsatz
1. Der finanzielle Bedarf errechnet sich aus dem Total der anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten abzüglich die zumutbare Eigen- und Fremdleistung.
2. Der finanzielle Bedarf mehrerer gesuchstellender Personen der gleichen Familie wird zusammengerechnet. Vorbehalten bleibt Artikel 14.
3. Die Höhe des Ausbildungsbeitrages entspricht dem finanziellen Bedarf. Er wird auf 100 Franken auf- oder abgerundet. Vorbehalten bleibt Artikel 15.