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10.2205 CH-UR

Artikel 7 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Datengrundlage

Berechnung des finanziellen Bedarfs
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Artikel 7 Stipendienreglement · Datengrundlage

1. Datengrundlage für die Berechnung des finanziellen Bedarfs bildet in der Regel die letzte rechtskräftige Steuereinschätzung. Ist diese älter als zwei Jahre, kann auch auf provisorische Steuerdaten abgestellt werden.

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