10.2205
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Datengrundlage
Berechnung des finanziellen Bedarfs
Artikel 7 Stipendienreglement · Datengrundlage
1. Datengrundlage für die Berechnung des finanziellen Bedarfs bildet in der Regel die letzte rechtskräftige Steuereinschätzung. Ist diese älter als zwei Jahre, kann auch auf provisorische Steuerdaten abgestellt werden.