Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2205 CH-UR

Artikel 6 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Schulgeldbeiträge

Beitragsvoraussetzungen - Beitragsberechtigte Ausbildungen
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Artikel 6 Stipendienreglement · Schulgeldbeiträge

1. Unabhängig vom finanziellen Bedarf kann die Stipendienkommission Beiträge in Form von Stipendien an Schulgelder ausrichten, wenn der Kanton Uri im fraglichen Bereich keine Schulgeldvereinbarung abgeschlossen hat.

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