10.2205
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Schulgeldbeiträge
Beitragsvoraussetzungen - Beitragsberechtigte Ausbildungen
Artikel 6 Stipendienreglement · Schulgeldbeiträge
1. Unabhängig vom finanziellen Bedarf kann die Stipendienkommission Beiträge in Form von Stipendien an Schulgelder ausrichten, wenn der Kanton Uri im fraglichen Bereich keine Schulgeldvereinbarung abgeschlossen hat.