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10.2205 CH-UR

Artikel 24 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Auszahlung

Verfahren
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Artikel 24 Stipendienreglement · Auszahlung

1. Die Ausbildungsbeiträge werden gegen Ende des Kalenderjahres ausbezahlt. In begründeten Fällen kann die Auszahlung früher erfolgen.

2. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in jedem Fall erst nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrages.

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