Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2205 CH-UR

Artikel 22 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Mitteilung des Entscheides

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Artikel 22 Stipendienreglement · Mitteilung des Entscheides

1. Das Direktionssekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion teilt den Entscheid über die Gewährung des Ausbildungsbeitrages der gesuchstellenden Person und dem Amt für Finanzen in Form einer Verfügung schriftlich mit.

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