10.2205
CH-UR
Artikel 22 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Mitteilung des Entscheides
Verfahren
Artikel 22 Stipendienreglement · Mitteilung des Entscheides
1. Das Direktionssekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion teilt den Entscheid über die Gewährung des Ausbildungsbeitrages der gesuchstellenden Person und dem Amt für Finanzen in Form einer Verfügung schriftlich mit.