10.2205
CH-UR
Artikel 21 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Gesuch
Verfahren
Artikel 21 Stipendienreglement · Gesuch
1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist innert der angesetzten Frist beim Direktionssekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion einzureichen.
2. Es muss die auf dem Formular für Ausbildungsbeiträge verlangten Angaben und Unterlagen enthalten.
3. Es besteht kein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn das Gesuch unvollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht worden ist, oder wenn die gesuchstellende Person die für die Ermittlung des stipendienrechtlich massgeblichen Einkommens und Vermögens erforderlichen Unterlagen trotz Aufforderung nicht fristgerecht einreicht.