10.2205
CH-UR
Artikel 13 Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Stipendienrechtliche Abzüge
Berechnung des finanziellen Bedarfs
Artikel 13 Stipendienreglement · Stipendienrechtliche Abzüge
1. Die stipendienrechtlichen Abzüge betragen
a) * 65'000 Franken für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft Lebende
b) * 55'000 Franken für Alleinerziehende
c) * 8'000 Franken für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die Eltern oder der allein erziehende Elternteil sorgt
d) die Staats-, Gemeinde-, Kirchen- und Bundessteuern der massgebenden Steuerveranlagung
2. Der Abzug gemäss Absatz 1 Buchstabe c entfällt in den Fällen nach Artikel 9b Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9b Absatz 2.