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10.2201 CH-UR

Artikel 19 Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) - Gesuch

Verfahren
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Artikel 19 Stipendienverordnung · Gesuch

1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist mit den nötigen Angaben und Unterlagen beim zuständigen Amt einzureichen.

2. Der Regierungsrat regelt das Verfahren.

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