10.2201
CH-UR
Artikel 19 Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) - Gesuch
Verfahren
Artikel 19 Stipendienverordnung · Gesuch
1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist mit den nötigen Angaben und Unterlagen beim zuständigen Amt einzureichen.
2. Der Regierungsrat regelt das Verfahren.