10.1711
CH-UR
Artikel 8 Reglement über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) - Besprechung der Zuweisung
Übertritt von der Primarschule und Kleinklasse in die Oberstufe und in das Gymnasium
Artikel 8 Übertrittsreglement · Besprechung der Zuweisung
1. Spätestens vier Monate nachdem die Schülerin oder der Schüler in die Oberstufe übergetreten ist, bespricht die Lehrperson der Oberstufe und des Gymnasiums mit der Lehrperson der 6. Klasse die Richtigkeit des Zuweisungsentscheides.