10.1711
CH-UR
Artikel 7 Reglement über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) - Überprüfung des Entscheides
Übertritt von der Primarschule und Kleinklasse in die Oberstufe und in das Gymnasium
Artikel 7 Übertrittsreglement · Überprüfung des Entscheides
1. Eltern, die mit dem Zuweisungsentscheid der Lehrperson nicht einverstanden sind, können innert 10 Tagen beim Schulrat einen beschwerdefähigen Entscheid verlangen.
2. Beschwerden gegen Entscheide des Schulrates werden vom Erziehungsrat beurteilt. Dessen Entscheid unterliegt direkt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht.
3. Im Übrigen richtet sich das Beschwerdeverfahren nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).