10.1711
CH-UR
Artikel 3 Reglement über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) - Orientierung der Eltern
Übertritt von der Primarschule und Kleinklasse in die Oberstufe und in das Gymnasium
Artikel 3 Übertrittsreglement · Orientierung der Eltern
1. Die Lehrperson der 5. Klasse stellt den Eltern der Schülerin und des Schülers das Übertrittsverfahren vor.
2. Sie orientiert die Eltern über die Anforderungen und Möglichkeiten der verschiedenen Schularten der Oberstufe und des Gymnasiums.