10.1617
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Inkrafttreten
Artikel 6 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.