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Artikel 6 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Inkrafttreten

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Artikel 6 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

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