10.1617
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Rechtsschutz
Artikel 5 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Rechtsschutz
1. Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Schulgesetz (RB 10.1111).