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Artikel 5 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Rechtsschutz

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Artikel 5 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Rechtsschutz

1. Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Schulgesetz (RB 10.1111).

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