Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1617 CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Höhe der Abgeltung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Höhe der Abgeltung

1. Entschädigt werden die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels.

2. Kann der Weg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, wird pro Kilometer eine Entschädigung von 0.70 Franken ausgerichtet.

← Artikel 2 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots Gegenstand Artikel 4 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →