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10.1617 CH-UR

Artikel 1 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots - Gegenstand

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Artikel 1 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Abgeltung von Reisekosten bei unzumutbarem Schulweg, die im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots an der Therapiestelle für den Transport von Kindern und Jugendlichen zur Therapie anfallen.

2. Für Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selber fortbewegen können, gilt Artikel 6 der Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri.

Gegenstand Artikel 2 Reglement über die Entschädigung bei unzumutbarem Schulweg im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots →

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