10.1615
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots - Inkrafttreten
Artikel 5 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.