10.1615
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots - Rechtsschutz
Artikel 4 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots · Rechtsschutz
1. Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Schulgesetz (RB 10.1111).