10.1615
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots - Bezug
Artikel 3 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots · Bezug
1. Das Heim oder die entsprechende Sonderschule, in der die Schülerin oder der Schüler stationär untergebracht ist, klärt beim Aufnahmeverfahren sowie mindestens einmal jährlich ab, ob eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird.
2. Das Heim oder die entsprechende Sonderschule stellt den Erziehungsberechtigten den zutreffenden Kostenbeitrag in Rechnung.