10.1615
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots - Gegenstand
Artikel 1 Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots · Gegenstand
1. Dieses Reglement bestimmt die Kostenbeteiligung, die die Erziehungsberechtigten an die Verpflegung und Betreuung zu leisten haben, wenn Schülerinnen und Schüler im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots in Sonderschulen oder Heimen teilstationär oder stationär untergebracht werden.