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Artikel 8 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik - Lernziele

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Artikel 8 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik · Lernziele

1. Die Anforderungsniveaus für den Bereich der Sonderpädagogik werden auf der Basis der in den Lehrplänen festgelegten Lernziele und der Bildungsstandards der Regelschule angepasst; sie berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes oder des Jugendlichen.

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