10.1613
CH-UR
Artikel 12 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik - Beitritt
Schlussbestimmungen
Artikel 12 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der EDK gegenüber erklärt.