Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1613 CH-UR

Artikel 10 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik - Kantonale Kontaktstelle

Harmonisierungs- und Koordinationsinstrumente
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 10 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik · Kantonale Kontaktstelle

1. Jeder Vereinbarungskanton bezeichnet gegenüber der EDK eine kantonale Kontaktstelle, die für sämtliche den Bereich der Sonderpädagogik betreffenden Fragen zuständig ist.

← Artikel 9 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik Zweck Artikel 11 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →