Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1611 CH-UR

Artikel 8 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Zuweisung

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 8 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Zuweisung

1. Der Erziehungsrat regelt das Verfahren für die Abklärung und die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zum sonderpädagogischen Angebot.

← Artikel 7 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri Gegenstand Artikel 9 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →