10.1611
CH-UR
Artikel 8 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Zuweisung
Organisation
Artikel 8 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Zuweisung
1. Der Erziehungsrat regelt das Verfahren für die Abklärung und die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zum sonderpädagogischen Angebot.