Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1611 CH-UR

Artikel 5 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Ergänzende individuelle Massnahmen bei der Schulung in der Regelklasse

Sonderpädagogisches Angebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Ergänzende individuelle Massnahmen bei der Schulung in der Regelklasse

1. Ergänzende individuelle Massnahmen bei der Schulung in der Regelklasse werden ergriffen

a) bei Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)

b) bei Schülerinnen und Schülern, die trotz angepasster Lernziele dem Unterricht nur mit zusätzlicher Unterstützung zu folgen vermögen

← Artikel 4 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri Gegenstand Artikel 6 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →