10.1611
CH-UR
Artikel 4 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Beratung
Sonderpädagogisches Angebot
Artikel 4 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Beratung
1. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sowie deren Eltern werden durch die Träger des sonderpädagogischen Angebots beraten.