10.1611
CH-UR
Artikel 3 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Angebot
Sonderpädagogisches Angebot
Artikel 3 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Angebot
1. Das sonderpädagogische Angebot umfasst
a) die heilpädagogische Früherziehung
b) die Logopädie
c) die Psychomotoriktherapie
d) die Beratung
e) ergänzende individuelle Massnahmen bei der Schulung in der Regelklasse
f) den Sonderschulunterricht in Sonderschulen
g) die teilstationäre oder stationäre Unterbringung in Heimen
h) die Organisation des Transports