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Artikel 10 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri - Kostenbeteiligung der Gemeinden: Ergänzende individuelle Massnahmen in der Regelklasse

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Artikel 10 Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri · Kostenbeteiligung der Gemeinden: Ergänzende individuelle Massnahmen in der Regelklasse

1. Die Gemeinden tragen die Kosten für ergänzende individuelle Massnahmen bei der Schulung in der Regelklasse gemäss Artikel 3 Buchstabe e.

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