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Artikel 5 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Begabtenförderung

Beurlaubungen - Besondere Fälle
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Artikel 5 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Begabtenförderung

1. Bei ausserordentlichen Begabungen kann die Beurlaubung für den Besuch spezieller Weiterbildungslager und -kurse, inner- und ausserschulische Zusatzangebote sowie für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben bewilligt werden.

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