10.1467
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Begabtenförderung
Beurlaubungen - Besondere Fälle
Artikel 5 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Begabtenförderung
1. Bei ausserordentlichen Begabungen kann die Beurlaubung für den Besuch spezieller Weiterbildungslager und -kurse, inner- und ausserschulische Zusatzangebote sowie für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben bewilligt werden.