10.1467
CH-UR
Artikel 16 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 16 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2000 in Kraft.