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Artikel 16 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 16 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2000 in Kraft.

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