10.1467
CH-UR
Artikel 14 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Folgende Erlasse des Erziehungsrates werden aufgehoben
a) Richtlinien vom 29. September 1983 für die Erteilung von Dispensen für die Mithilfe in Landwirtschaftsbetrieben
b) Richtlinien vom 14. November 1980 zur Schuldispensation von Schülern in Sportkadern