10.1467
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Absenzen und Beurlaubungen für alle Schülerinnen und Schüler, die der Schulgesetzgebung unterstehen.
2. Die besonderen Bestimmungen der Schulgesetzgebung bleiben vorbehalten.