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10.1467 CH-UR

Artikel 1 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Absenzen und Beurlaubungen für alle Schülerinnen und Schüler, die der Schulgesetzgebung unterstehen.

2. Die besonderen Bestimmungen der Schulgesetzgebung bleiben vorbehalten.

Gegenstand Artikel 2 Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler →

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