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10.1462 VMV CH-UR

Artikel 8 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Vollzug und Ausgaben

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Artikel 8 VMV · Vollzug und Ausgaben

1. Der Regierungsrat vollzieht diese Verordnung.

2. Er beschliesst die mit dem Vollzug dieser Verordnung verbundenen Ausgaben.

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