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10.1462 VMV CH-UR

Artikel 7 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Weitere finanzielle Abgeltungen

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Artikel 7 VMV · Weitere finanzielle Abgeltungen

1. Der Kanton kann weitere Beiträge leisten, namentlich an Kurse, die von kantonalen Verbänden durchgeführt werden. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung kann er zudem Beiträge leisten an

a) die Kosten der Administration und Leitung

b) die Weiterbildung der Musiklehrpersonen

c) * den Unterricht von Lernenden der Sekundarstufe II

d) * den Unterricht von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre

e) * den Unterricht von musikalisch besonders begabten Jugendlichen und jungen Erwachsenen

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