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10.1462 VMV CH-UR

Artikel 6 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Abgeltung: besondere Regelungen

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Artikel 6 VMV · Abgeltung: besondere Regelungen

1. Der Regierungsrat kann abweichende Regelungen treffen für Schülerinnen und Schüler, die gestützt auf einen entsprechenden Vertrag der Gemeinde oder des Kantons den Musikunterricht in einem anderen Kanton besuchen.

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