10.1462
VMV
CH-UR
Artikel 3 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Abgeltung: Grundsatz
Artikel 3 VMV · Abgeltung: Grundsatz
1. Im Rahmen der Programmvereinbarung gilt der Kanton die Lohnkosten teilweise ab, welche die anbietenden Organisationen den Musikschullehrpersonen bezahlen.
2. Die Abgeltung wird nur für den Unterricht während der Dauer der Schulpflicht geleistet.