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10.1462 VMV CH-UR

Artikel 3 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Abgeltung: Grundsatz

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Artikel 3 VMV · Abgeltung: Grundsatz

1. Im Rahmen der Programmvereinbarung gilt der Kanton die Lohnkosten teilweise ab, welche die anbietenden Organisationen den Musikschullehrpersonen bezahlen.

2. Die Abgeltung wird nur für den Unterricht während der Dauer der Schulpflicht geleistet.

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