10.1462
VMV
CH-UR
Artikel 1 Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV) - Zweck
Artikel 1 VMV · Zweck
1. Diese Verordnung bezweckt, einen genügenden, qualitativ guten, freiwilligen Musikunterricht für Schülerinnen und Schüler der Volksschule sicherzustellen.