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Artikel 8a Reglement über die Schulleitung - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. Januar 2019

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Artikel 8a Reglement über die Schulleitung · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. Januar 2019

1. Das Pensum der Schulleitung nach Artikel 5 ist innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung an das neue Recht anzupassen.

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