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Artikel 3 Reglement über die Schulleitung - Aufgaben

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Artikel 3 Reglement über die Schulleitung · Aufgaben

1. Die Schulleitung trägt die Verantwortung, dass die Schule ihren fachlichen und erzieherischen Auftrag erfüllt. Sie ist für die organisatorischen, administrativen, pädagogischen und personellen Belange der Schule verantwortlich, sofern dafür nicht ausdrücklich eine andere Behörde als zuständig erklärt wird.

2. Insbesondere hat die Schulleitung

a) unter Einbezug des Schulteams das Leitbild für die Schule und das Schulprogramm zu erarbeiten und für deren Umsetzung zu sorgen

b) für die Umsetzung von schulischen Projekten und Schulversuchen zu sorgen

c) die Qualität der Schule und ihrer Arbeit zu überprüfen und zu sichern

d) die schulinterne Weiterbildung zu planen

e) die Zusammenarbeit mit den an der Schule beteiligten Behörden und Personen zu fördern

f) das Schuljahr zu planen und zu organisieren (Zuteilung der Klassen und Pensen, Stundenpläne, Schulanlässe und Schulagenda)

g) Sitzungen einzuberufen und zu leiten

h) administrative Aufgaben zu erledigen

i) zuhanden von Schulrat, Schulaufsicht und Öffentlichkeit den Jahresbericht der Schule zu erstellen

j) die Verantwortung für die Personalführung und Personalbeurteilung der Lehrpersonen zu tragen

k) die individuelle Weiterbildung der Lehrpersonen zu bewilligen

3. Über die Zuteilung der Aufgaben im Einzelnen entscheidet der Schulrat (Stellenbeschreibung und Funktionsdiagramm).

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