10.1421
CH-UR
Artikel 5 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Reihenuntersuchungen: Zeitpunkt
Bereich Schularzt
Artikel 5 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Reihenuntersuchungen: Zeitpunkt
1. Die obligatorischen Reihenuntersuchungen werden durchgeführt
a) im Kindergarten, bei Zweijahreskindergärten im 2. Kindergartenjahr
b) in der 4. Klasse
c) im 8. Schuljahr