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10.1421 CH-UR

Artikel 5 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Reihenuntersuchungen: Zeitpunkt

Bereich Schularzt
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Artikel 5 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Reihenuntersuchungen: Zeitpunkt

1. Die obligatorischen Reihenuntersuchungen werden durchgeführt

a) im Kindergarten, bei Zweijahreskindergärten im 2. Kindergartenjahr

b) in der 4. Klasse

c) im 8. Schuljahr

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