10.1421
CH-UR
Artikel 3 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Schulrat
Organisation
Artikel 3 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Schulrat
1. Der Schulrat sorgt für eine zweckmässige Organisation des Schulmedizinischen Dienstes an der einzelnen Schule.
2. Er stellt sicher, dass bei allen Schülerinnen und Schülern die obligatorischen Untersuchungen durchgeführt werden.
3. Er kann einzelne Aufgaben der Schulleitung delegieren.