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Artikel 3 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Schulrat

Organisation
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Artikel 3 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Schulrat

1. Der Schulrat sorgt für eine zweckmässige Organisation des Schulmedizinischen Dienstes an der einzelnen Schule.

2. Er stellt sicher, dass bei allen Schülerinnen und Schülern die obligatorischen Untersuchungen durchgeführt werden.

3. Er kann einzelne Aufgaben der Schulleitung delegieren.

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