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10.1421 CH-UR

Artikel 19 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Entschädigung der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte

Entschädigungsgrundlagen und Ansätze
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Artikel 19 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Entschädigung der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte

1. Die Entschädigung der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte richtet sich nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft. Dabei gelangen folgende Tarife zur Anwendung

a) Reihenuntersuchung mit Kostenvoranschlag, pro Kind: 33.10 Franken

b) Einzeluntersuchung mit Kostenvoranschlag, pro Kind: 48.80 Franken

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