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Artikel 18 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Entschädigung der Schulärztinnen und Schulärzte

Entschädigungsgrundlagen und Ansätze
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Artikel 18 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Entschädigung der Schulärztinnen und Schulärzte

1. Die Schulärztinnen und Schulärzte werden für die obligatorischen Reihenuntersuchungen wie folgt entschädigt

a) Tarife gemäss TARMED

1. Kindergarten: 67 Franken

2. 4. Klasse: 50 Franken

3. 2. Oberstufe: 48 Franken

4. schriftliche Mitteilung an Eltern: 16 Franken

5. Impfempfehlungen, pro Schülerin und Schüler: 8 Franken

b) eine Grundpauschale pro Jahr und Schulgemeinde von 200 Franken, wenn sich die Praxis am selben Ort wie die Schule befindet, oder von 300 Franken in allen übrigen Fällen

c) Bericht an den Schulrat, pro Schülerin und Schüler: 1 Franken

2. Leistungen ausserhalb der obligatorischen Reihenuntersuchungen werden wie folgt entschädigt (Tarife gemäss TARMED)

a) schriftliche oder telefonische Auskünfte: erste 5 Min. 16 Franken; weitere 5 Min. 16 Franken

b) zeitaufwendigere Beanspruchungen: erste 5 Min. 30 Franken; weitere 5 Min. 16 Franken; letzte 5 Min. 8 Franken

3. Bei den Entschädigungen nach TARMED-Tarifpositionen gelangt der für die Krankenversicherer jeweils geltende Taxpunktwert zur Anwendung.

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