10.1421
CH-UR
Artikel 14 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Untersuchungen: Inhalt
Bereich Schulzahnarzt
Artikel 14 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Untersuchungen: Inhalt
1. Die obligatorischen Untersuchungen umfassen die auf dem Schulzahnärztlichen Untersuchungsblatt aufgeführten Punkte.
2. Das Ergebnis ist jeweils zusammen mit einer allfälligen Behandlungsempfehlung und einem Kostenvoranschlag auf dem Schulzahnärztlichen Untersuchungsblatt festzuhalten.