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10.1421 CH-UR

Artikel 13 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Untersuchungen: Art

Bereich Schulzahnarzt
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Artikel 13 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Untersuchungen: Art

1. Der Schulrat bestimmt die Art der obligatorischen Untersuchung (Reihenuntersuchung oder Einzeluntersuchung).

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