10.1421
CH-UR
Artikel 12 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Untersuchungen: Zeitpunkt
Bereich Schulzahnarzt
Artikel 12 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Untersuchungen: Zeitpunkt
1. Die Schülerinnen und Schüler werden während der Volksschulzeit pro Schuljahr einmal zahnärztlich untersucht.
2. Der Schulrat bestimmt den Zeitpunkt der obligatorischen Untersuchungen.