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10.1421 CH-UR

Artikel 12 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Obligatorische Untersuchungen: Zeitpunkt

Bereich Schulzahnarzt
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Artikel 12 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Obligatorische Untersuchungen: Zeitpunkt

1. Die Schülerinnen und Schüler werden während der Volksschulzeit pro Schuljahr einmal zahnärztlich untersucht.

2. Der Schulrat bestimmt den Zeitpunkt der obligatorischen Untersuchungen.

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